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AGB für Pauschalreisen

REISEBEDINGUNGEN FÜR PAUSCHALREISEN

Sehr geehrte Kunden,
die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen und der Dahmetal-Scharnweber Reisen GmbH im Buchungsfall
zustande kommenden Reisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a - m BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und die Informationsvorschriften
für Reiseveranstalter gemäß §§ 4 - 11 BGB-InfoV (Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht) und füllen diese aus. Bitte
lesen Sie diese Reisebedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch.

1. Abschluß des Reisevertrages
1.1.
Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde Dahmetal-
Scharnweber Reisen GmbH den Abschluß des Reisevertrages
verbindlich an. An sein Vertragsangebot ist der Kunde 14 Tage
gebunden.
1.2. Die Buchung kann mündlich, schriftlich, per Telefax oder auf
elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen.
1.3. Bei elektronischen Buchungen bestätigt Dahmetal-Scharnweber Reisen
GmbH den Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg.
Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Buchungsbestätigung dar
und begründet keinen Anspruch auf das Zustandekommen des
Reisevertrages.
1.4. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung von
Dahmetal-Scharnweber Reisen GmbH beim Kunden zustande. Sie
bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach
Vertragsschluss wird Dahmetal-Scharnweber Reisen GmbH dem
Kunden eine schriftliche Reisebestätigung übermitteln. Hierzu ist
Dahmetal-Scharnweber Reisen GmbH nicht verpflichtet, wenn die
Buchung durch den Kunden weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn
erfolgt.
1.5. Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchung
des Kunden ab, so liegt ein neues Angebot von Dahmetal-Scharnweber
Reisen GmbH vor, an das Dahmetal-Scharnweber Reisen GmbH für die
Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der
Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde
Dahmetal-Scharnweber Reisen GmbH innerhalb dieser Frist die
Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung
erklärt.
1.6. Für telefonische Buchungen gilt:
a) Bis 14 Tage vor Reisebeginn nimmt Dahmetal-Scharnweber Reisen
GmbH telefonisch nur den unverbindlichen Buchungswunsch des
Kunden entgegen und reserviert für ihn die entsprechende
Reiseleistung. Dahmetal-Scharnweber Reisen GmbH übermittelt dem
Kunden eine Reisebestätigung und Anzahlungsrechnung mit diesen
Reisebedingungen. Leistet der Kunde die Anzahlung innerhalb von 14
Tagen, so kommt der Reisevertrag zustande.
b) Telefonische Buchungen, welche kürzer als 7 Tage vor Reisebeginn
erfolgen, sind für den Kunden verbindlich und führen durch die
telefonische Bestätigung von Dahmetal-Scharnweber Reisen GmbH
zum Abschluß des verbindlichen Reisevertrages.
1.7. Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für
die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen,
sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte
Erklärung übernommen hat.

2. Vertragsgrundlagen, Leistungen, Reisevermittler, Fremdprospekte
2.1.
Die vertragliche Leistungspflicht von Dahmetal-Scharnweber Reisen
GmbH bestimmt sich nach der Reiseausschreibung in Verbindung mit
der Buchungsbestätigung und allen ergänzenden Informationen von
Dahmetal-Scharnweber Reisen GmbH für die jeweilige Reise.
2.2. Reisevermittler (z.B. Reisebüros) und Leistungsträger (z.B. Hotels,
Beförderungsunternehmen) sind von Dahmetal-Scharnweber Reisen
GmbH nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu
geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des
Reisevertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen
von Dahmetal-Scharnweber Reisen GmbH hinausgehen oder im
Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen.
2.3. Orts- und Hotelprospekte, die nicht von Dahmetal-Scharnweber Reisen
GmbH herausgegeben werden, sind für Dahmetal-Scharnweber Reisen
GmbH und deren Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht
durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden zum Gegenstand
der Reiseausschreibung oder zum Inhalt der Leistungspflicht von
Dahmetal-Scharnweber Reisen GmbH gemacht wurden.

3. Leistungsänderungen
3.1.
Änderungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt
des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und
von Dahmetal-Scharnweber Reisen GmbH nicht wider Treu und
Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die
Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise
nicht beeinträchtigen.
3.2. Evtl. Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die
geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
3.3. Dahmetal-Scharnweber Reisen GmbH ist verpflichtet, den Kunden
über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis
von dem Änderungsgrund zu informieren.
3.4.
Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung
ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag
zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen
Reise zu verlangen, wenn Dahmetal-Scharnweber Reisen GmbH in der
Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem
Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach
der Erklärung von Dahmetal-Scharnweber Reisen GmbH über die
Änderung der Reiseleistung oder die Absage der Reise dieser
gegenüber geltend zu machen.

4. Bezahlung
4.1.
Nach Vertragsabschluss und nach Aushändigung des
Sicherungsscheines gemäß § 651k BGB wird eine Anzahlung in Höhe
von € 100,00 zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 2 Wochen vor
Reisebeginn zur Zahlung fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben
ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 9 genannten Grund
abgesagt werden kann.
4.2. Dauert die Reise nicht länger als 24 Stunden, schließt sie keine
Übernachtung ein und übersteigt der Reisepreis pro Kunden € 75,00
nicht, so werden Anzahlung und Restzahlung mit Vertragsschluss ohne
Aushändigung eines Sicherungsscheines zahlungsfällig.
4.3. Soweit Dahmetal-Scharnweber Reisen GmbH zur Erbringung der
vertraglichen Reiseleistungen bereit und in der Lage ist und kein
gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden
gegeben ist, besteht ohne vollständige Bezahlung des Reisepreises kein
Anspruch auf Inanspruchnahme der Reiseleistungen oder
Aushändigung der Reiseunterlagen.
4.4. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht
entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist Dahmetal-
Scharnweber Reisen GmbH berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung
vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten
gemäß Ziffer 6 zu belasten.

5. Preiserhöhung
5.1.
Dahmetal-Scharnweber Reisen GmbH behält sich vor, den im
Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der
Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie
Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die
betreffende Reise geltenden Wechselkurse entsprechend den
nachfolgenden Bestimmungen zu ändern:
5.2. Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofern zwischen
Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4
Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor
Vertragsabschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsabschluss
für Dahmetal-Scharnweber Reisen GmbH nicht vorhersehbar waren.
5.3. Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden
Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann
Dahmetal-Scharnweber Reisen GmbH den Reisepreis nach Maßgabe
der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann Dahmetal-
Scharnweber Reisen GmbH vom Kunden den Erhöhungsbetrag
verlangen.
b) Anderenfalls werden die vom Beförderungsunternehmen pro
Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten
durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels
geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz
kann Dahmetal-Scharnweber Reisen GmbH vom Kunden verlangen.
5.4. Werden die bei Abschluß des Reisevertrages bestehenden Abgaben
wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber Dahmetal-
Scharnweber Reisen GmbH erhöht, so kann der Reisepreis um den
entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.
5.5. Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluß des
Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für Dahmetal-Scharnweber Reisen GmbH
verteuert hat.
5.6. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat
Dahmetal-Scharnweber Reisen GmbH den Kunden unverzüglich nach
Kenntnis von dem Änderungsgrund
zu informieren. Preiserhöhungen
sind nur bis zum 21. Tag vor Reisebeginn eingehend beim Kunden
zulässig.
Bei Preiserhöhungen von mehr als 5 % ist der Kunde
berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die
Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen,
wenn Dahmetal-Scharnweber Reisen GmbH in der Lage ist, eine solche
Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten.
Der Kunde hat die zuvor genannten Rechte unverzüglich nach der
Mitteilung von Dahmetal-Scharnweber Reisen GmbH über die
Preiserhöhung gegenüber Dahmetal-Scharnweber Reisen GmbH
geltend zu machen.

6. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn /Stornokosten
6.1.
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten.
Der Rücktritt ist gegenüber Dahmetal-Scharnweber Reisen GmbH
unter der in diesen Bedingungen angegebenen Anschrift zu erklären.
Falls die Reise über ein Reisebüro gebucht wurde, kann der Rücktritt
auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen,
den Rücktritt schriftlich zu erklären.
6.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an,
so verliert Dahmetal-Scharnweber Reisen GmbH den Anspruch auf den
Reisepreis. Statt dessen kann Dahmetal-Scharnweber Reisen GmbH,
soweit der Rücktritt nicht von ihr zu vertreten ist oder ein Fall höherer
Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum
Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und ihre Aufwendungen in
Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen. Bei Rücktritt
von Musical- oder Theaterreisen oder anderen Reisen mit
ausgewiesenen Eintrittskarten wird der Kartenpreis in voller Höhe
fällig.
6.3. Dahmetal-Scharnweber Reisen GmbH hat diesen
Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d. h. unter
Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum
vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis
zum Reisepreis pauschaliert und bei der Berechnung der
Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich
mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen
berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des
Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet:
Flugpauschalreisen mit Linien- oder Charterflug
 bis 30 Tage vor Reiseantritt 20%
 vom 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 30%
 vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 40%
 vom 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt 50%
 ab dem 6. Tag vor Reiseantritt 55%
 bei Rücktritt am Abreisetag oder
bei Nichtanreise 90%
Bus- und Bahnreisen
 bis 28. Tag vor Reiseantritt € 15,00
 vom 27. bis 22. Tag vor Reiseantritt 30%
 vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 50%
 vom 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt 70%
 ab dem 7. Tag und bei Nichtanreise 80%
See- und Flußkreuzfahrten
 bis 30. Tag vor Reiseantritt 25%
 vom 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 40%
 vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 60%
 vom 14. bis 1. Tag vor Reiseantritt 80%
 am Anreisetag und bei Nichtanreise 90%
6.4. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, Dahmetal-
Scharnweber Reisen GmbH nachzuweisen, daß dieser überhaupt kein
oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihr
geforderte Pauschale.
6.5. Dahmetal-Scharnweber Reisen GmbH behält sich vor, an Stelle der
vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu
fordern. In diesem Fall ist Dahmetal-Scharnweber Reisen GmbH
verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der
ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen
Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
6.6. Dem Kunden wird der Abschluß einer
Reiserücktrittskostenversicherung (bei Mehrtagesreisen bereits im Reisepreis von Dahmetal-Scharnweber Reisen GmbH enthalten)
sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei
Unfall oder Krankheit dringend empfohlen.
6.7.
Das Recht des Kunden, entsprechend der Bestimmungen des § 651 b
BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden
Bestimmungen unberührt.

7. Umbuchungen
7.1.
Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen
hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des
Reiseantritts, der Unterkunft, der Beförderungsart oder des Zustiegoder
Ausstiegsorts bei Busreisen (Umbuchung) besteht nicht. Ist eine
Umbuchung möglich und wird auf Wunsch des Kunden dennoch
vorgenommen, kann Dahmetal-Scharnweber Reisen GmbH bis zu dem
bei den Rücktrittskosten genannten Zeitpunkt der ersten
Stornierungsstufe ein Umbuchungsentgelt von € 25,- pro Kunden erhe-
7.2. bUemnb. uchungswünsche des Kunden, die später erfolgen, können, sofern
ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom
Reisevertrag gemäß Ziffer 6 zu den dort festgelegten Bedingungen und
gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei
Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.

8. Nicht in Anspruch genommene Leistung
Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß
angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm
zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen
zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung
des Reisepreises. Dahmetal-Scharnweber Reisen GmbH wird sich um
Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger
bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig
unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung
gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

9. Rücktritt vom Reiseveranstalter wegen Nichterreichens einer
Mindestteilnehmerzahl
9.1.
Dahmetal-Scharnweber Reisen GmbH kann bei Nichterreichen einer
Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen
zurücktreten:
a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des
Rücktritts durch Dahmetal-Scharnweber Reisen GmbH müssen in
der konkreten Reiseausschreibung oder, bei einheitlichen
Regelungen für alle Reisen oder bestimmte Arten von Reisen, in
einem allgemeinen Kataloghinweis oder einer allgemeinen
Leistungsbeschreibung angegeben sein.
b) Dahmetal-Scharnweber Reisen GmbH hat die
Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der
Buchungsbestätigung anzugeben oder dort auf die entsprechenden
Prospektangaben zu verweisen.
c) Dahmetal-Scharnweber Reisen GmbH ist verpflichtet, dem
Reisenden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären,
wenn feststeht, daß die Reise wegen Nichterreichen der
Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.
d) Ein Rücktritt von Dahmetal-Scharnweber Reisen GmbH später als 2
Wochen vor Reisebeginn ist unzulässig.
e) Der Kunde kann bei einer Absage die Teilnahme an einer
mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn
Dahmetal-Scharnweber Reisen GmbH in der Lage ist, eine solche
Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot
anzubieten. Der Kunde hat dieses Recht unverzüglich nach der
Erklärung über die Absage der Reise durch Dahmetal-Scharnweber
Reisen GmbH dieser gegenüber geltend zu machen.
9.2. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde
auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.

10. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
10.1.
Dahmetal-Scharnweber Reisen GmbH kann den Reisevertrag ohne
Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde ungeachtet einer
Abmahnung von Dahmetal-Scharnweber Reisen GmbH nachhaltig
stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, daß
die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
10.2. Kündigt Dahmetal-Scharnweber Reisen GmbH, so behält sie den
Anspruch auf den Reisepreis; sie muß sich jedoch den Wert der
ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen,
die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt,
einschließlich der ihr von den Leistungsträgern gut gebrachten Beträge.

11. Obliegenheiten des Kunden
11.1.
Die sich aus § 651 d Abs. 2 BGB ergebende Verpflichtung zur
Mängelanzeige ist bei Reisen mit Dahmetal-Scharnweber Reisen
GmbH wie folgt konkretisiert:
a) Der Reisende ist verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich der
örtlichen Vertretung von Dahmetal-Scharnweber Reisen GmbH
anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen.
b) Über die Person, die Erreichbarkeit und die Kommunikationsdaten
der Vertretung von Dahmetal-Scharnweber Reisen GmbH wird der
Reisende spätestens mit Übersendung der Reiseunterlagen
informiert.
c) Ist nach den vertraglichen Vereinbarungen eine örtliche
Vertretung oder Reiseleitung nicht geschuldet, so ist der Reisende
verpflichtet, Mängel unverzüglich direkt gegenüber Dahmetal-
Scharnweber Reisen GmbH unter der nachstehend angegebenen
Anschrift anzuzeigen.
d) Ansprüche des Reisenden entfallen nur dann nicht, wenn die
dem Reisenden obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt.
11.2.
Reiseleiter, Agenturen und Mitarbeiter von Leistungsträgern sind
nicht befugt und von Dahmetal-Scharnweber Reisen GmbH nicht
bevollmächtigt, Mängel zu bestätigen oder Ansprüche gegen
Dahmetal-Scharnweber Reisen GmbH anzuerkennen.
11.3. Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt,
so kann der Reisende den Vertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm
die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, dem
Reiseveranstalter erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Die
Kündigung ist erst zulässig, wenn Dahmetal-Scharnweber Reisen
GmbH oder, soweit vorhanden und vertraglich als Ansprechpartner
vereinbart, ihre Beauftragten (Reiseleitung, Agentur), eine ihnen vom
Reisenden bestimmte angemessene Frist haben verstreichen lassen,
ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht,
wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von Dahmetal-Scharnweber
Reisen GmbH oder ihren Beauftragten verweigert wird oder wenn
die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes
Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird.
11.4. Bei Gepäckverlust und Gepäckverspätung sind Schäden oder
Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen vom Reisenden
unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige der
zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften können
die Erstattungen ablehnen, wenn die Schadensanzeige nicht
ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckverlust
binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach
Aushändigung,
zu erstatten. Im Übrigen ist der Verlust, die
Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung
oder der örtlichen Vertretung vom Reiseveranstalter anzuzeigen.

12. Beschränkung der Haftung
12.1.
Die vertragliche Haftung von Dahmetal-Scharnweber Reisen GmbH
für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen
Reisepreis beschränkt,
a) soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob
fahrlässig herbeigeführt wird oder
b) soweit Dahmetal-Scharnweber Reisen GmbH für einen dem
Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens
eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
12.2. Die deliktische Haftung von Dahmetal-Scharnweber Reisen GmbH für
Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese
Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Kunden und Reise.
Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche bei Flugreisen im
Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer
Übereinkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.
12.3. Dahmetal-Scharnweber Reisen GmbH haftet nicht für
Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang
mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden
(z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche,
Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum
ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in
der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich
und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als
Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, daß sie für
den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen von Dahmetal-Scharnweber Reisen GmbH sind. Dahmetal-Scharnweber
Reisen GmbH haftet jedoch
a) für Leistungen, welche die Beförderung des Kunden vom
ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen
Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die
Unterbringung während der Reise beinhalten,
b) wenn und insoweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung
von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von
Dahmetal-Scharnweber Reisen GmbH ursächlich geworden ist.
Eine etwaige Haftung von Dahmetal-Scharnweber Reisen GmbH
wegen der Verletzung von Pflichten als Reisevermittler bleibt durch
die vorstehenden Regelungen unberührt.

13. Ausschluß von Ansprüchen und Verjährung
13.1.
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat
der Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich
vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu
machen.
13.2. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber Dahmetal-
Scharnweber Reisen GmbH unter der nachstehend angegebenen
Anschrift erfolgen.
13.3. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen,
wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert
worden ist.
13.4. Ansprüche des Kunden nach den §§ 651c bis 651f BGB verjähren in
einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise
dem Vertrage nach enden sollte. Schweben zwischen dem Kunden
und Dahmetal-Scharnweber Reisen GmbH Verhandlungen über den
Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die
Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder Dahmetal-Scharnweber
Reisen GmbH die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die
Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung
ein.

14. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
14.1.
Dahmetal-Scharnweber Reisen GmbH wird Staatsangehörige eines
Staates der Europäischen Gemeinschaften, in dem die Reise
angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und
Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluß sowie über deren evtl.
Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Für Angehörige anderer
Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon
ausgegangen, daß keine Besonderheiten in der Person des Kunden
und evtl. Mitreisender (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit,
Staatenlosigkeit) vorliegen.
14.2. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der
notwendigen Reisedokumente, evtl. erforderliche Impfungen sowie
das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus
dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung
von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn
Dahmetal-Scharnweber Reisen GmbH schuldhaft nicht, unzureichend
oder falsch informiert hat.
14.3. Dahmetal-Scharnweber Reisen GmbH haftet nicht für die rechtzeitige
Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige
diplomatische Vertretung, wenn der Kunde ihn mit der Besorgung
beauftragt hat, es sei denn, daß Dahmetal-Scharnweber Reisen
GmbH eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.

15. Informationen zur Identität ausführender Luftfahrtunternehmen
15.1.
Dahmetal-Scharnweber Reisen GmbH informiert den Kunden
entsprechend der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen
über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
vor
oder spätestens bei der Buchung über die Identität der ausführenden
Fluggesellschaft(en) bezüglich sämtlicher im Rahmen der gebuchten
Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen.
15.2. Steht/stehen bei der Buchung die ausführende(n)
Fluggesellschaft(en) noch nicht fest, so ist Dahmetal-Scharnweber
Reisen GmbH verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft(en) zu
nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird/werden.
Sobald Dahmetal-Scharnweber Reisen GmbH weiß, welche
Fluggesellschaft den Flug durchführt, wird er den Kunden
informieren.
15.3. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte
Fluggesellschaft, wird Dahmetal-Scharnweber Reisen GmbH den
Kunden unverzüglich und so rasch dies mit angemessenen Mitteln
möglich ist, über den Wechsel informieren.
15.4. Die Mitteilung über die ausführenden Fluggesellschaften im Rahmen
der Informationspflicht von Dahmetal-Scharnweber Reisen GmbH
begründet keinen vertraglichen Anspruch auf die Durchführung der
Luftbeförderung mit der/den genannten Fluggesellschaft(en), soweit
sich ein solcher Anspruch nicht aus einer vertraglichen oder
gesetzlichen Leistungspflicht von Dahmetal-Scharnweber Reisen
GmbH ergibt. Soweit dies demnach vertraglich in zulässiger Weise
vereinbart ist, bleibt Dahmetal-Scharnweber Reisen GmbH ein
Wechsel der Fluggesellschaft ausdrücklich vorbehalten.
15.5. Durch die vorstehenden Bestimmungen und die Unterrichtungen von
Dahmetal-Scharnweber Reisen GmbH über einen Wechsel einer
Fluggesellschaft bleiben die Ansprüche des Kunden nach der in Abs. 1
bezeichneten Verordnung, aus sonstigen anwendbaren EGVerordnungen
sowie sonstige vertragliche oder gesetzliche Rechte
unberührt.
15.6. Die entsprechend der EG-Verordnung erstellte „Black List“ [40 KB]
(Fluggesellschaften, denen die Nutzung des Luftraumes über den
Mitgliedstaaten untersagt ist), ist auf der Internet-Seite
www.Dahmetal.de abrufbar und in den Geschäftsräumen von
Dahmetal-Scharnweber Reisen GmbH einzusehen.

16. Rechtswahl und Gerichtsstand
16.1.
Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und Dahmetal-
Scharnweber Reisen GmbH findet ausschließlich deutsches Recht
Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis.
16.2.
Soweit bei Klagen des Kunden gegen Dahmetal-Scharnweber Reisen
GmbH im Ausland für die Haftung von Dahmetal-Scharnweber Reisen
GmbH dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird,
findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art,
Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich
deutsches Recht Anwendung.
16.3. Der Kunde kann Dahmetal-Scharnweber Reisen GmbH nur an deren
Sitz verklagen.
16.4. Für Klagen von Dahmetal-Scharnweber Reisen GmbH gegen den
Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute,
juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder
Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort
im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher
Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird
als Gerichtsstand der Sitz von Dahmetal-Scharnweber Reisen GmbH
vereinbart.
16.5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und insoweit auf
den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im
Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden
günstiger sind als die nachfolgenden Bestimmungen oder die
entsprechenden deutschen Vorschriften.

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© Diese Reisebedingungen sind urheberrechtlich geschützt;
Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer e. V. und
Rechtsanwalt Rainer Noll, Stuttgart, 2007.
[2009]
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Reiseveranstalter ist:
Dahmetal-Scharnweber Reisen GmbH
Geschäftsführer Felicitas Mölders & Rembert Mölders
Handelsregister HRB 6254 HL
Schmiedekoppel 4
23847 Kastorf
Telefon 04501 – 8 20 30
Telefax 04501 – 8 20 338
E-Mail info@Dahmetal.de